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Entwicklung langfristiger Ziele

Langfristige Ziele sind erreichbare und für die Entwicklung des Kindes besonders wichtige Ziele, die an den Möglichkeiten des Kindes anknüpfen und für die das Kind aufgeschlossen ist bzw. interessiert werden kann.

Sie werden positiv formuliert und somit als Entwicklungsaufgaben verstanden (nicht „Überwindung der Konzentrationsschwierigkeiten“, sondern „Entwicklung von Lern- und Arbeitsgewohnheiten“).

Beim Nachdenken darüber wird man denken an

  • die Erweiterung seines Wissens und der praktischen Kompetenzen,
  • den individuellen Prozess des Lesen- und Schreibenlernens,
  • die Entwicklung der mathematischen Fähigkeiten,
  • die Entwicklung der Fähigkeiten zu konkreten Denkoperationen (Herauslösen von Merkmalen, Vergleichen, Übertragen von Bezieheungen auf andere Sachverhalte),
  • das Lern- und Arbeitsverhalten, die Konzentrationfähigkeit, die Fähigkeiten zur Handlungsausführung,
  • die Lern- und Leistungsmotivation,
  • die Unterstützung von Interessen,
  • die Selbstkontrolle und die Fähigkeiten des Kindes zum Belohnungsaufschub (warten zu können),
  • die Differenzierung seines Selbstkonzepts (fleißig, klug, hilfsbereit ...),
  • die Fähigkeiten, moralische Unterscheidungen zu treffen,
  • die sozialen Kompetenzen und das kooperative Lernen,
  • das Selbstvertrauen des Kindes, 
  • sein Perspektiverleben u.a.

Auch wenn die längerfristigen Entwicklungsziele nur im Umriss abgesteckt werden können, müssen alle Beteiligten darüber diskutieren und sich möglichst abstimmen: die Eltern, das Kind, die Lehrkräfte, die Fachkräfte aus anderen Bereichen (Psychologen, Therapeuten, Erzieher etc.).

In Teamberatungen kommt es darauf an, dass die Beratungsteilnehmer sich nicht gegenseitig blockieren. Geäußerte Gedanken können aufgegriffen, dürfen aber nicht kritisiert werden. Damit Ideen nicht im Ansatz stecken bleiben und verloren gehen, werden sie von jedem einzelnen Teilnehmer notiert (Karteikarten). Nach der Diskussion werden die Fernziele und weitere Festlegungen in wenigen Anstrichen im Beratungsprotokoll festgehalten oder in eine Blanko-Abbildung des Wirkungsgefüges des Lernens eingetragen. Nur wenn die Zielstellung klar, einfach und ein „gemeinsames Gut“ ist, können alle Beteiligten sie später bei der Unterrichtsvorbereitung berücksichtigen.